Förderungs-Infos
Wärmepumpen oder Pelletheizungen sind in fast allen Fällen möglich. Fragen sie uns!
Nachstehend Infos für die „Kesseltausch“ Förderung 2026:
Die „Kesseltausch“ Förderung beträgt 2026 beträgt wie folgt:
Ersatz eines fossilen Heizsystems durch
- Pelletzentralheizung, Scheitholz oder Hackgutheizung 8.500 €
- klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 6.500€
- Wärmepumpe (alle Wärmequellen) 7.500€
( Luft-Wärmepumpen bis 12 kW mit einem Kältemittel mit einem GWP von über 150 – max. 6.000€ )
weiters sind Zuschläge für Herstellung von Tiefenbohrungen +5.000€ bzw. thermische Solaranlage +2.500€ möglich
Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden. Also der Tausch der Anlage kann ab sofort erfolgen.
Link zur Bundesförderung https://www.sanierungsoffensive.gv.at
ACHTUNG das Budget ist mit 360 Mio (inkl. Gebäudesanierung) begrenzt, es ist damit zu rechnen dass das Budget im ersten Quartal 2026 augeschöpft sein wird: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/budget-information
>> Download Infoblatt – Bundesförderung <<
Für die Registrierung der Bundesförderung benötigt man ein Energieberatungsprotokoll, dieses kann in Niederösterreich unter folgendem Link erledigt werden: https://www.energie-noe.at/heizungstausch
zur Registrierung benötigen Sie auch unsere Firmenbuchnummer, diese lautet FN 316688 v
Zusätzlich kann man vom Land Niederösterreich 4% Annuitätenzuschuss auf ein Bankdarlehen in Anspruch nehmen. Das ist interessant, da der 4% Zuschuss jährlich auf Basis der vollen Darlehenssumme erfolgt, die anfallenden Zinsen jedoch vom mit der Rückzahlung fallenden Kapital berechnet werden.
Die Abwicklung erfogt über ihre Bank https://noe.gv.at/eigenheimsanierung
Im Zuge der „Sauberheizen für ALLE“ Förderung können einkommenschwache Haushalte bis zu 100% Förderung bekommen, unter nachstehendem Link finden sie die Einkommensgrenzen und eine „Schritt für Schritt“ Anleitung
Oft auch möglich bei Familien mit mehreren Kindern wo ein Partner im „Vorjahr“ in Teilzeit oder Karenz war:
z.B.: Netto Einkommensgrenze ist für eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern: 3998,4€ (es zählt der Jahreslohnzettel vom Vorjahr)
https://www.energie-noe.at/sauber-heizen-fuer-alle


